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Berlin, 15.5.04 -
Die Gewerkschaft ver.di und Attac haben ein Konzept für eine »solidarische Einfachsteuer« erarbeitet. Kern des Reformvorschlags: Durch die Verlagerung der Belastungen von den kleinen auf die großen Einkommen und die gleichmäßige Besteuerung aller Einkunftsarten soll mehr Steuergerechtigkeit erreicht werden. Das Konzept wurde auf dem Perspektivenkongreß in Berlin vorgestellt und von Sven Giegold (Attac) damit begründet, daß im Bundestag derzeit nur darüber diskutiert wird, ob das Steuerkonzept der FDP von vor sechs Jahren oder von heute umgesetzt wird; Konzepte also, die von Steuergerechtigkeit weit entfernt sind.
Die Grundelemente des Vorschlags
- Die Steuern werden nach Leistungsfähigkeit des Besteuerten festgesetzt.
- Das gesamte Einkommen wird besteuert.
- Steuerschlupflöcher werden geschlossen.
- Die Höhe der Steuerlast richtet sich nach dem Bedarf für die öffentlichen Leistungen.
Der Lohn- bzw. Einkommensteuertarif soll nach diesem Vorschlag einen Grundfreibetrag von 8000 Euro berücksichtigen, dann bis 60 000 Euro Jahreseinkommen progressiv ansteigen und für Einkommen ab 60001 Euro mit dem Spitzensteuersatz von 45 % belastet werden. Das sei, so Giegold, ein durchaus konservativer Vorschlag, aber man wolle in der steuerpolitischen Diskussion von Anfang an ernstgenommen werden.
Es gibt allerdings Vorschläge im Detail, die für die deutsche Steuerpraxis durchaus revolutionär wären, so die Forderung, die Kapitaleinkünfte ausnahmslos schon an der Quelle zu besteuern und dem Finanzamt zu melden, so daß die Steuerhinterziehung erheblich erschwert würde. In die gleiche Richtung zielt die Forderung nach häufigeren und intensiveren Betriebsprüfungen.
Weiter wird gefordert, die Unternehmensgewinne angemessen zu besteuern. Die Begünstigung von Veräußerungsgewinnen soll abgeschafft werden. Abschreibungssätze sollen der tatsächlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer angepaßt werden. Die Körperschaftssteuer soll einheitlich 30 % betragen.
Das Konzept der »solidarischen Einfachsteuer« übernimmt auch einen Vorschlag der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände. Danach soll eine Gemeindewirtschaftssteuer die Gewerbesteuer ersetzen. Mit ihr sollen nicht nur Gewerbebetriebe, sondern auch die Freiberufler erfaßt werden, was im Ergebnis den Kommunalfinanzen zugute käme.
Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind bisher für den Staat negativ, weil die Berechnungsgrundlagen nicht der wirtschaftlichen Realität entsprechen. Giegold wies darauf hin, daß hier ohnehin ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu erwarten sei, das verlangen werde, die bisherigen Bestimmungen zu ändern. Insoweit nehme der Entwurf der »solidarischen Einfachsteuer« nur eine allfällige Regelung vorweg.
Schließlich müsse die Vermögenssteuer wieder eingeführt werden, bei der das Immobilien-Vermögen mit realistischen Wertansätzen zu berücksichtigen sei.
Auch über eine Vereinfachung des Steuerverfahrens hatten sich die Attac und die Gewerkschaften Gedanken gemacht. Ausgehend von der US-amerikanischen Praxis forderten Sie, daß die Finanzämter alle Sachverhalte, die ihnen bereits bekannt sind, von vornherein in das Formular, das den Steuerzahlern zugesandt wird, einfügen sollten. »Und was wird dann aus den vielen Steuerbereatern, die nicht mehr gebraucht werden?« wollte ein Teilnehmer der Vortragsveranstaltung wissen. »Die könnten dann als Betriebsprüfer arbeiten«, schlug ein anderer vor.
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