Biopiraterie
Eine Einführung
Workshop – Achse 14
Referentin Christiane Gerstetter
Biopiraterie als Form exklusiver Wissensaneignung durch die Konzerne
des Nordens untergräbt Zukunftschancen in den Ländern des Südens
und kann zu einer neuen Form kolonialer Ausbeutung führen. Christiane
Gerstetter, Juristin der BUKO-Biopiraterie-Kampagne, stellte in einem
Workshop Formen und Gefahren der Biopiraterie vor und diskutierte mit
den TeilnehmerInnen Möglichkeiten des Widerstands.
Die Veranstaltung litt unter einer falschen Ankündigung im Programmheft.
Nicht um die WTO und ihre Streitschlichtungsverfahren ging es, sondern
um Biopiraterie. Biopiraterie ist die planmäßige Aneignung
traditionellen Wissens und die Auswertung in Form von Patenten, Markenrechten
oder Sortenschutzrechten. Dabei schicken die Konzerne des Nordens selbst
Bioprospektoren oder sie arbeiten mit Forschungsinstituten im Süden
zusammen. Traditionelles Wissen, etwa über Pflanzen mit besonderen
heilenden oder schädlingsresistenten Eigenschaften, wird gesammelt.
Dann werden die Wirkstoffe extrahiert und in ein am Markt verkäufliches
Produkt umgewandelt. Das Ergebnis dieser Bemühungen kann dank internationaler
Verträge, etwa dem TRIPS-Abkommen, nahezu weltweit unter Exklusiv-Schutz
gestellt werden: Niemand sonst als der Biopirat darf die produktförmige
Umsetzung des traditionellen Wissens verwenden. Der Süden verliert
nicht nur Exportchancen in den Norden, sondern auch im Süd-Süd-Handel.
Wie kann dagegen vorgegangen werden? Einmal gibt es juristische Möglichkeiten,
Patentanfechtungen im Einzelfall etwa. Die internationalen Verträge,
allen voran das TRIPS-Abkommen müssen so ausgelegt werden, daß
traditionelles Wissen nicht schutzlos ist. Dazu ist insbesondere Lobbyarbeit
in den internationalen Gremien nötig. Darüberhinaus müssen
die BäuerInnen im Süden und die VerbraucherInnen im Norden über
Biopiraterie aufgeklärt werden.
Perspektiven eines anderen Umgangs mit den Ressourcen des Südens
sind erst in Ansätzen erkennbar. Umstritten ist, ob das CBD, ein
internationaler Vertrag über die biologische Ressourcenvielfalt,
mit seinen Regelungen eines Interessenausgleichs zwischen den Ländern
des Südens und den Konzernen des Nordens, hilfreich ist und ob das
traditionelle Wissen des Südens unter eine ähnlichen Monopolschutz
gestellt werden soll wie etwa Patente.
Weitere Informationen unter www.biopiraterie.de und www.attac.de/wissensallmende.
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