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Die
Redebeiträge zur Tagung.
Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk Deutscher Bundestag
Mitglied des Deutschen Bundestages
Das Abschiedsgeschenk der EU-Kommission an das erweiterte
Europa war kein Bonbon, sondern eine brisante Bombe: der Vorschlag einer
EU-Dienstleistungsrichtlinie
Dieser sog. Bolkestein-Entwurf ist die komplexeste, komplizierteste und
die in sich und mit dem existierenden europäischen Recht und der
künftigen Verfassung widersprüchlichste Vorlage in der Geschichte
der EU.
Er greift umfassend wie nie in die nationale Souveränität ein,
setzt sich gegen den Wortlaut der EG-Verträge über die ausschließlichen
Zuständigkeiten der einzelnen Mitgliedsstaaten hinweg.
Eklatant sichtbar wird der Eingriff in die nationale Souveränität
durch den weitgehenden Wegfall der öffentlichen Kontrolle für
ein ausländisches Dienstleistungsunternehmen, das auf heimischem
Boden tätig wird.
Wird dieser Entwurf vom 21.01.2004 europäisches Gesetz, heißt
es Abschiednehmen von der Idee eines weltweit bewunderten europäischen
Sozialstaates und ein energisches Hinwenden zum Wirtschaftsmodell der
USA.
Die EU-Kommission sagt, dass sie einen gemeinsamen Binnenmarkt für
Dienstleistungen mit mehr Wachstum und Dynamik anstrebt und alle in der
EU noch bestehenden Hindernisse im grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr
beseitigen will. Bolkestein sagt es offen: „Die nationalen Vorschriften
sind zum Teil archaisch und übertrieben aufwändig. Sie müssen
schlichtweg verschwinden“.
Selten ist ein Vorschlag der Kommission auf so einhellige Ablehnung von
Rechtsexperten, Gewerkschaften, der kleinen und mittleren Unternehmen,
der Sozialverbände und der Krankenkassen, der freien Berufe und der
Kulturschaffenden gestoßen.
Nur die Großindustrie und der Groß- und Einzelhandel sind
dafür – aber selbst sie meinen, bei der Entsenderichtlinie
müssten Klarstellungen kommen, damit es nicht zum Sozialdumping kommt.
Während das Europäische Parlament bereits intensiv die Richtlinie
diskutiert, haben sich in den Nationalparlamenten nur wenige Expertinnen
und Experten mit ihr befasst.
Aber alle haben große Bedenken. Es sind im Wesentlichen
7 Gründe:
1. Niemand konnte bisher beantworten, welche nationalen Gesetze und Verordnungen
konkret davon betroffen sind oder geändert werden müssen –
auch das deutsche Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit nicht.
2. Der Vorschlag wendet sich radikal von dem Weltbild Europas
als gemeinsamen Wirtschafts- und Sozialraum ab und von dem seit Gründung
der EG gültigen Konsens, dies auf dem Weg einer schrittweisen Harmonisierung
zu erreichen wie z. B. erfolgreich bei den Dienstleistungen im Banken-
und Versicherungssektor, und beim Binnenmarkt im Agrarbereich oder bei
der Automobilindustrie. Stattdessen setzt die Kommission neu und radikal
auf einen umfassenden mehrjährigen Prozesses der Deregulierung, Liberalisierung
und Privatisierung.
3. Sie will dies wesentlich durch die Anwendung des sog.
Herkunftslandsprinzips erreichen. Das bedeutet praktisch, dass z. B. auf
deutschem Boden gleichzeitig 25 verschiedene Rechtssysteme in 20 Sprachen
gültig sein und in Konkurrenz treten werden. Von Betrieb zu Betrieb,
von Person zu Person und je nach verschiedenen Dienstleistungen ist dann
das Recht je nach Herkunftsland des Dienstleistungsunternemens verschieden.
Eine solche Situation hat es in der Geschichte noch nicht gegeben: Das
Tohuwabohu beim Turmbau zu Babel war gegen harmlos. Absehbare Folgen sind
eine weitgehende Unübersichtlichkeit für alle Teilnehmer am
Wirtschaftsprozess, eine allgemeine Unsicherheit, welches Recht anzuwenden
ist und in der Rechtssprechung, weil deutsche Richter von heute auf morgen
nach 25 Rechtssystemen Recht sprechen müssten. Das gäbe mit
Sicherheit nicht mehr Wachstum, Dynamik und Beschäftigung, wie wir
es dringend brauchen.
In der Konsequenz werden sich in Deutschland inländische Betriebe
strengeren Auflagen ausgesetzt sehen als ausländische – und
sie werden dies nicht hinnehmen. Sie werden von Regierung und Bundestag
gleiche Bedingungen verlangen und sich dabei jeweils an den niedrigsten
Qualitäts- und Ökostandards, den niedrigsten Steuersätzen
und Umweltabgaben sowie den schlechtesten Entlohnungs-, Arbeitsrechts-
und Sozialbedingungen in Europa orientieren. Sie werden offen mit Verlagerung
und Outsourcing ihrer Firmensitze drohen, denn nach der Richtlinie genügt
bereits eine Holding in Riga oder Gibraltar, um von allen einschlägigen
deutschen Belastungen befreit zu sein!
Wird das europäisches Recht, dann ist eine deutliche Senkung der
Masseneinkommen, das Aushebeln der betrieblichen Mitbestimmungsrechte,
ja selbst faktisch des Arbeitskampfrechts, wahrscheinlich – denn
für eine im Ausland registrierte Firma gilt ja das Recht ihres Herkunftsstaates.
Auch die Entsenderichtlinie im Baubereich ist akut gefährdet.
4. Die Kommission greift damit tief und umfassend wie nie
zuvor in die nationale Souveränität der Mitgliedsstaaten ein:
gegen den Wortlaut der EG-Verträge setzt sie sich über die ausschließlichen
Zuständigkeiten der Mitgliedsstaaten z. B. bei Kultur und Gesundheit
hinweg. Darüber hinaus verlangt sie sogar, dass neue Gesetze und
Vorschriften auf diesem Gebiet nurmehr mit Zustimmung der Brüsseler
Bürokratie beschlossen werden dürfen. Einspruchsmöglichkeiten
bzw. geregelte Einspruchsverfahren dagegen gibt es nicht. Eklatant sichtbar
wird der Eingriff in die nationale Souveränität durch den weitgehenden
Wegfall der Kontrollrechte des heimischen Staates gegenüber ausländischen
Unternehmen, das auf seinem Boden tätig wird.
5. Der Geltungsbereich der Richtlinie umfasst mit Ausnahme
bereits regulierter Bereiche wie z. B. Finanzdienstleistungen und Energie
alle Dienstleistungen, die „wirtschaftliche Tätigkeiten“
sind, aber auch Tätigkeiten, die „nicht-wirtschaftlicher“
Art sind, soweit sie in der Regel gegen Entgelt erbracht werden. Das bedeutet
auch alle Bereiche, bei denen der Staat direkt oder indirekt Zuschüsse
gibt, d. h. alle Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge wie
Gesundheitsdienstleistungen, soziale und kommunale Dienste oder auch Kultur
und Weiterbildung. Alles Bereiche, die bisher Teil des deutschen Sozialstaats
sind.
6. Die soziale Dimension Europas bleibt auf der Strecke.
Mit der Dienstleistungsrichtlinie attackiert die Kommission offen die
soziale Dimension des EG-Vertrages und die weitergehenden Vorschriften
der künftigen EU-Verfassung. In der Verfassung ist Vollbeschäftigung
und sozialer Fortschritt, Förderung und sozialer Gerechtigkeit und
sozialer Schutz ausdrückliches Ziel. Die Dienstleistungsrichtlinie
ist dagegen ausschließlich auf Wettbewerb, Kostensenkung und Gewinnmaximierung
der einzelnen Unternehmen ausgerichtet.
7. Die Richtlinie stellt sich bewusst gegen das Gleichheitsgebot
der Verfassung der EU und der Mitgliedstaaten:
Der Grundsatz der Gleichbehandlung - Art. 50 (3) - wird unter Berufung
auf die Dienstleistungsfreiheit offen missachtet. In Art. 50 (3) des EG-Vertrages
ist verbindlich festgelegt, dass die Person, die ihre Dienstleistungen
in einem anderen Land erbringt, dies „unter denselben Bedingungen“
tun muss, die der betreffende Staat „seinen eigenen Staatsangehörigen
auferlegt“. Die Gleichbehandlung ist durch die Europäische
Charta der Grundrechte 2000, Art 15 (3) auch für Angehörige
aus Drittstaaten gültig.
Im Deutschen Bundestag sind diese Fragen alle noch nicht
behandelt – sie werden erst intern in den Expertenkreisen der Fraktionen
diskutiert. Selbst in der Fraktion der SPD als Gesamtfraktion stand das
Thema noch nicht auf der Tagesordnung. Deswegen ist es nicht in Ordnung,
wenn so getan wird als gäbe es eine deutsche Position, wenn das Parlament
noch nicht einmal darüber diskutiert und debattiert hat.
WAS SIND DIE SCHLUSSFOLGERUNGEN FÜR DIE POLITIK?
Ein gemeinsamer Binnenmarkt für Dienstleistungen für Europa
ist sinnvoll und vernünftig – und viele Hindernisse sind wirklich
unsinnig. Warum soll jemand gebürtiger Römer sein müssen,
um am Forum Romanum Touristen führen zu dürfen?
Aber dieser gemeinsame Binnenmarkt muss Chancen für alle in einem
gemeinsamen Europa bieten und nicht bloß Gewinne für wenige
große Dienstleistungskonzerne.
Ein Sozial-, Steuer- und Ökodumping muss ebenso ausgeschlossen sein
wie ein Absenken der Qualitätsstandards für die Verbraucher
und gar Patienten.
Die Fundamente für ein gemeinsames soziales Haus Europa dürfen
nicht von der EU-Kommission über den Hintereingang der Dienstleistungsrichtlinie
in die Luft gesprengt werden. Deshalb müssen wir in Europa weiter
den mühsamen Weg der systematischen Harmonisierung des Binnenmarktes
bei gleichzeitiger sozialer Harmonisierung gehen!
Das bedeutet:
Die Richtlinie wird nicht dadurch akzeptabel, wenn die Kommission anböte,
kritische Bereiche wie Kultur, Rundfunk, Glücksspiel und große
Teile der Daseinsvorsorge wie Transport und Gesundheitswesen weitgehend
aus der Richtlinie herauszunehmen. Das wäre zwar ein notwendiger
erster Schritt, aber alles andere in der Richtlinie beim Alten zu lassen,
wäre Politik nach dem St. Florians-Prinzip.
Die Richtlinie muss zurückgezogen und vollständig überarbeitet
werden. Sie muss sozial vom Kopf auf die Füße gestellt werden,
damit sie akzeptabel wird für die Menschen und die Masse der Unternehmen.
Deswegen muss die Dominanz des Herkunftslandprinzips aus der Richtlinie
verschwinden und der in Europa bewährte Weg der Harmonisierung eingeschlagen
werden, d. h. gemeinsames Recht statt Chaos durch 25 parallel nebeneinander
bestehende Rechtssysteme.
Damit die Kommission sich bei diesem Weg nicht überhebt, muss geklärt
werden, welche Bereiche sie in einzelnen wichtigen sektoralen Richtlinien
hintereinander regeln sollte.
Das heißt die öffentliche Kontrolle von Recht und Gesetz muss
dorthin, wo die Leistung erbracht wird und die Menschen arbeiten. Also
Marktort und Arbeitsortprinzip statt Herkunftslandprinzip. Alles andere
wäre unsozial und Rechtsverweigerung.
Keinesfalls darf das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes und des
EG-Vertrages durch das Herkunftslandprinzip unterlaufen werden.
Wenn die Herren der EU-Kommission auf ihrer Version bestehen, sollten
sie den Mut haben, offen zu sagen, was sie wollen: polnische Löhne
und Arbeitsrecht und baltische Sozialstandards in Deutschland. Nicht nur
Hungerlöhne in illegalen Bereichen wie bisher, sondern offen und
auf breiter Front in Deutschland, ja in ganz Mitteleuropa.
Der gesamte Bereich des Arbeits- und Sozialrechts hat nichts in einer
Richtlinie Brüssels verloren. Leih- und Entsendearbeit müssen
dagegen gemeinschaftsweit geregelt werden und die EU-Richtlinie, die den
Grundsatz der Gleichbehandlung mit den Beschäftigten des Einsatzbetriebs
vorsieht, muss unverzüglich verabschiedet werden.
Der gesamte Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge also Gesundheit,
Bildung, Wasser, Abwasser, Abfall und öffentlicher Verkehr gehört
genauso wie die sozialen Dienstleistungen nicht in eine Richtlinie, die
in erster Linie kommerzielle Dienstleistungen regeln soll. Diese Bereiche
können nur getrennt geregelt werden. Kultur und audiovisuelle Dienstleistungen
sind keine Gemeinschaftsaufgaben und sind somit prinzipiell nicht von
der EU zu regeln.
Auch bei Steuern hat Brüssel nichts zu suchen – es sei denn,
wir gehen auch hier den Weg einer Harmonisierung z.B. einen Rahmen für
Unternehmenssteuern statt des heutigen Steuersenkungswettlaufs nach unten
zugunsten der Unternehmen.
Aber noch wichtiger als all dies ist, dass endlich breit öffentlich
darüber gesprochen wird, was Bolkestein in Brüssel geplant hatte.
Denn wenn alle wüssten, was auf sie zukommt, gäbe es einen breiten
Sturm der Entrüstung in ganz Europa.
Deswegen muss Druck gemacht werden, dass
• die Regierung die Öffentlichkeit und den Bundestag und Länderparlament
informiert, welche Gesetze und Verordnungen geändert werden oder
wegfallen.
• Folgeabschätzungen in Auftrag gegeben werden, was die Richtlinie
bedeutet z. B.
o für die Arbeitsplätze, die Löhne und sozialen Bedingungen,
o für die einzelnen Dienstleistungsbranchen und natürlich die
Selbstständigen, das Handwerk und kleinen Unternehmen.
Solange die Fakten nicht auf dem Tisch sind, darf eine verantwortungsvolle
deutsche Regierung im EU-Ministerrat der Richtlinie nicht zustimmen.
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