Tagung "EU-Dienstleistungsrichtline: Bestimmt der Markt die Zukunft unserer Gesellschaft?"

10. Dezember 2004, 11-17 Uhr in Berlin
ver.di Bundesverwaltung 10179 Berlin Paula-Thiede-Ufer 10

 

Die Redebeiträge zur Tagung.

Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk Deutscher Bundestag
Mitglied des Deutschen Bundestages

Das Abschiedsgeschenk der EU-Kommission an das erweiterte Europa war kein Bonbon, sondern eine brisante Bombe: der Vorschlag einer EU-Dienstleistungsrichtlinie
Dieser sog. Bolkestein-Entwurf ist die komplexeste, komplizierteste und die in sich und mit dem existierenden europäischen Recht und der künftigen Verfassung widersprüchlichste Vorlage in der Geschichte der EU.
Er greift umfassend wie nie in die nationale Souveränität ein, setzt sich gegen den Wortlaut der EG-Verträge über die ausschließlichen Zuständigkeiten der einzelnen Mitgliedsstaaten hinweg.
Eklatant sichtbar wird der Eingriff in die nationale Souveränität durch den weitgehenden Wegfall der öffentlichen Kontrolle für ein ausländisches Dienstleistungsunternehmen, das auf heimischem Boden tätig wird.
Wird dieser Entwurf vom 21.01.2004 europäisches Gesetz, heißt es Abschiednehmen von der Idee eines weltweit bewunderten europäischen Sozialstaates und ein energisches Hinwenden zum Wirtschaftsmodell der USA.
Die EU-Kommission sagt, dass sie einen gemeinsamen Binnenmarkt für Dienstleistungen mit mehr Wachstum und Dynamik anstrebt und alle in der EU noch bestehenden Hindernisse im grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr beseitigen will. Bolkestein sagt es offen: „Die nationalen Vorschriften sind zum Teil archaisch und übertrieben aufwändig. Sie müssen schlichtweg verschwinden“.
Selten ist ein Vorschlag der Kommission auf so einhellige Ablehnung von Rechtsexperten, Gewerkschaften, der kleinen und mittleren Unternehmen, der Sozialverbände und der Krankenkassen, der freien Berufe und der Kulturschaffenden gestoßen.
Nur die Großindustrie und der Groß- und Einzelhandel sind dafür – aber selbst sie meinen, bei der Entsenderichtlinie müssten Klarstellungen kommen, damit es nicht zum Sozialdumping kommt.
Während das Europäische Parlament bereits intensiv die Richtlinie diskutiert, haben sich in den Nationalparlamenten nur wenige Expertinnen und Experten mit ihr befasst.

Aber alle haben große Bedenken. Es sind im Wesentlichen 7 Gründe:
1. Niemand konnte bisher beantworten, welche nationalen Gesetze und Verordnungen konkret davon betroffen sind oder geändert werden müssen – auch das deutsche Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit nicht.

2. Der Vorschlag wendet sich radikal von dem Weltbild Europas als gemeinsamen Wirtschafts- und Sozialraum ab und von dem seit Gründung der EG gültigen Konsens, dies auf dem Weg einer schrittweisen Harmonisierung zu erreichen wie z. B. erfolgreich bei den Dienstleistungen im Banken- und Versicherungssektor, und beim Binnenmarkt im Agrarbereich oder bei der Automobilindustrie. Stattdessen setzt die Kommission neu und radikal auf einen umfassenden mehrjährigen Prozesses der Deregulierung, Liberalisierung und Privatisierung.

3. Sie will dies wesentlich durch die Anwendung des sog. Herkunftslandsprinzips erreichen. Das bedeutet praktisch, dass z. B. auf deutschem Boden gleichzeitig 25 verschiedene Rechtssysteme in 20 Sprachen gültig sein und in Konkurrenz treten werden. Von Betrieb zu Betrieb, von Person zu Person und je nach verschiedenen Dienstleistungen ist dann das Recht je nach Herkunftsland des Dienstleistungsunternemens verschieden.
Eine solche Situation hat es in der Geschichte noch nicht gegeben: Das Tohuwabohu beim Turmbau zu Babel war gegen harmlos. Absehbare Folgen sind eine weitgehende Unübersichtlichkeit für alle Teilnehmer am Wirtschaftsprozess, eine allgemeine Unsicherheit, welches Recht anzuwenden ist und in der Rechtssprechung, weil deutsche Richter von heute auf morgen nach 25 Rechtssystemen Recht sprechen müssten. Das gäbe mit Sicherheit nicht mehr Wachstum, Dynamik und Beschäftigung, wie wir es dringend brauchen.
In der Konsequenz werden sich in Deutschland inländische Betriebe strengeren Auflagen ausgesetzt sehen als ausländische – und sie werden dies nicht hinnehmen. Sie werden von Regierung und Bundestag gleiche Bedingungen verlangen und sich dabei jeweils an den niedrigsten Qualitäts- und Ökostandards, den niedrigsten Steuersätzen und Umweltabgaben sowie den schlechtesten Entlohnungs-, Arbeitsrechts- und Sozialbedingungen in Europa orientieren. Sie werden offen mit Verlagerung und Outsourcing ihrer Firmensitze drohen, denn nach der Richtlinie genügt bereits eine Holding in Riga oder Gibraltar, um von allen einschlägigen deutschen Belastungen befreit zu sein!
Wird das europäisches Recht, dann ist eine deutliche Senkung der Masseneinkommen, das Aushebeln der betrieblichen Mitbestimmungsrechte, ja selbst faktisch des Arbeitskampfrechts, wahrscheinlich – denn für eine im Ausland registrierte Firma gilt ja das Recht ihres Herkunftsstaates. Auch die Entsenderichtlinie im Baubereich ist akut gefährdet.

4. Die Kommission greift damit tief und umfassend wie nie zuvor in die nationale Souveränität der Mitgliedsstaaten ein: gegen den Wortlaut der EG-Verträge setzt sie sich über die ausschließlichen Zuständigkeiten der Mitgliedsstaaten z. B. bei Kultur und Gesundheit hinweg. Darüber hinaus verlangt sie sogar, dass neue Gesetze und Vorschriften auf diesem Gebiet nurmehr mit Zustimmung der Brüsseler Bürokratie beschlossen werden dürfen. Einspruchsmöglichkeiten bzw. geregelte Einspruchsverfahren dagegen gibt es nicht. Eklatant sichtbar wird der Eingriff in die nationale Souveränität durch den weitgehenden Wegfall der Kontrollrechte des heimischen Staates gegenüber ausländischen Unternehmen, das auf seinem Boden tätig wird.

5. Der Geltungsbereich der Richtlinie umfasst mit Ausnahme bereits regulierter Bereiche wie z. B. Finanzdienstleistungen und Energie alle Dienstleistungen, die „wirtschaftliche Tätigkeiten“ sind, aber auch Tätigkeiten, die „nicht-wirtschaftlicher“ Art sind, soweit sie in der Regel gegen Entgelt erbracht werden. Das bedeutet auch alle Bereiche, bei denen der Staat direkt oder indirekt Zuschüsse gibt, d. h. alle Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge wie Gesundheitsdienstleistungen, soziale und kommunale Dienste oder auch Kultur und Weiterbildung. Alles Bereiche, die bisher Teil des deutschen Sozialstaats sind.

6. Die soziale Dimension Europas bleibt auf der Strecke. Mit der Dienstleistungsrichtlinie attackiert die Kommission offen die soziale Dimension des EG-Vertrages und die weitergehenden Vorschriften der künftigen EU-Verfassung. In der Verfassung ist Vollbeschäftigung und sozialer Fortschritt, Förderung und sozialer Gerechtigkeit und sozialer Schutz ausdrückliches Ziel. Die Dienstleistungsrichtlinie ist dagegen ausschließlich auf Wettbewerb, Kostensenkung und Gewinnmaximierung der einzelnen Unternehmen ausgerichtet.

7. Die Richtlinie stellt sich bewusst gegen das Gleichheitsgebot der Verfassung der EU und der Mitgliedstaaten:
Der Grundsatz der Gleichbehandlung - Art. 50 (3) - wird unter Berufung auf die Dienstleistungsfreiheit offen missachtet. In Art. 50 (3) des EG-Vertrages ist verbindlich festgelegt, dass die Person, die ihre Dienstleistungen in einem anderen Land erbringt, dies „unter denselben Bedingungen“ tun muss, die der betreffende Staat „seinen eigenen Staatsangehörigen auferlegt“. Die Gleichbehandlung ist durch die Europäische Charta der Grundrechte 2000, Art 15 (3) auch für Angehörige aus Drittstaaten gültig.

Im Deutschen Bundestag sind diese Fragen alle noch nicht behandelt – sie werden erst intern in den Expertenkreisen der Fraktionen diskutiert. Selbst in der Fraktion der SPD als Gesamtfraktion stand das Thema noch nicht auf der Tagesordnung. Deswegen ist es nicht in Ordnung, wenn so getan wird als gäbe es eine deutsche Position, wenn das Parlament noch nicht einmal darüber diskutiert und debattiert hat.

WAS SIND DIE SCHLUSSFOLGERUNGEN FÜR DIE POLITIK?
Ein gemeinsamer Binnenmarkt für Dienstleistungen für Europa ist sinnvoll und vernünftig – und viele Hindernisse sind wirklich unsinnig. Warum soll jemand gebürtiger Römer sein müssen, um am Forum Romanum Touristen führen zu dürfen?
Aber dieser gemeinsame Binnenmarkt muss Chancen für alle in einem gemeinsamen Europa bieten und nicht bloß Gewinne für wenige große Dienstleistungskonzerne.
Ein Sozial-, Steuer- und Ökodumping muss ebenso ausgeschlossen sein wie ein Absenken der Qualitätsstandards für die Verbraucher und gar Patienten.
Die Fundamente für ein gemeinsames soziales Haus Europa dürfen nicht von der EU-Kommission über den Hintereingang der Dienstleistungsrichtlinie in die Luft gesprengt werden. Deshalb müssen wir in Europa weiter den mühsamen Weg der systematischen Harmonisierung des Binnenmarktes bei gleichzeitiger sozialer Harmonisierung gehen!

Das bedeutet:
Die Richtlinie wird nicht dadurch akzeptabel, wenn die Kommission anböte, kritische Bereiche wie Kultur, Rundfunk, Glücksspiel und große Teile der Daseinsvorsorge wie Transport und Gesundheitswesen weitgehend aus der Richtlinie herauszunehmen. Das wäre zwar ein notwendiger erster Schritt, aber alles andere in der Richtlinie beim Alten zu lassen, wäre Politik nach dem St. Florians-Prinzip.
Die Richtlinie muss zurückgezogen und vollständig überarbeitet werden. Sie muss sozial vom Kopf auf die Füße gestellt werden, damit sie akzeptabel wird für die Menschen und die Masse der Unternehmen.
Deswegen muss die Dominanz des Herkunftslandprinzips aus der Richtlinie verschwinden und der in Europa bewährte Weg der Harmonisierung eingeschlagen werden, d. h. gemeinsames Recht statt Chaos durch 25 parallel nebeneinander bestehende Rechtssysteme.
Damit die Kommission sich bei diesem Weg nicht überhebt, muss geklärt werden, welche Bereiche sie in einzelnen wichtigen sektoralen Richtlinien hintereinander regeln sollte.
Das heißt die öffentliche Kontrolle von Recht und Gesetz muss dorthin, wo die Leistung erbracht wird und die Menschen arbeiten. Also Marktort und Arbeitsortprinzip statt Herkunftslandprinzip. Alles andere wäre unsozial und Rechtsverweigerung.
Keinesfalls darf das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes und des EG-Vertrages durch das Herkunftslandprinzip unterlaufen werden.
Wenn die Herren der EU-Kommission auf ihrer Version bestehen, sollten sie den Mut haben, offen zu sagen, was sie wollen: polnische Löhne und Arbeitsrecht und baltische Sozialstandards in Deutschland. Nicht nur Hungerlöhne in illegalen Bereichen wie bisher, sondern offen und auf breiter Front in Deutschland, ja in ganz Mitteleuropa.
Der gesamte Bereich des Arbeits- und Sozialrechts hat nichts in einer Richtlinie Brüssels verloren. Leih- und Entsendearbeit müssen dagegen gemeinschaftsweit geregelt werden und die EU-Richtlinie, die den Grundsatz der Gleichbehandlung mit den Beschäftigten des Einsatzbetriebs vorsieht, muss unverzüglich verabschiedet werden.
Der gesamte Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge also Gesundheit, Bildung, Wasser, Abwasser, Abfall und öffentlicher Verkehr gehört genauso wie die sozialen Dienstleistungen nicht in eine Richtlinie, die in erster Linie kommerzielle Dienstleistungen regeln soll. Diese Bereiche können nur getrennt geregelt werden. Kultur und audiovisuelle Dienstleistungen sind keine Gemeinschaftsaufgaben und sind somit prinzipiell nicht von der EU zu regeln.
Auch bei Steuern hat Brüssel nichts zu suchen – es sei denn, wir gehen auch hier den Weg einer Harmonisierung z.B. einen Rahmen für Unternehmenssteuern statt des heutigen Steuersenkungswettlaufs nach unten zugunsten der Unternehmen.
Aber noch wichtiger als all dies ist, dass endlich breit öffentlich darüber gesprochen wird, was Bolkestein in Brüssel geplant hatte. Denn wenn alle wüssten, was auf sie zukommt, gäbe es einen breiten Sturm der Entrüstung in ganz Europa.
Deswegen muss Druck gemacht werden, dass
• die Regierung die Öffentlichkeit und den Bundestag und Länderparlament informiert, welche Gesetze und Verordnungen geändert werden oder wegfallen.
• Folgeabschätzungen in Auftrag gegeben werden, was die Richtlinie bedeutet z. B.
o für die Arbeitsplätze, die Löhne und sozialen Bedingungen,
o für die einzelnen Dienstleistungsbranchen und natürlich die Selbstständigen, das Handwerk und kleinen Unternehmen.
Solange die Fakten nicht auf dem Tisch sind, darf eine verantwortungsvolle deutsche Regierung im EU-Ministerrat der Richtlinie nicht zustimmen.

Bürgerbüro
Innere Buchleuthe 11
87600 Kaufbeuren
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08341 - 41219

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
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