Tagung "EU-Dienstleistungsrichtline: Bestimmt der Markt die Zukunft unserer Gesellschaft?"

10. Dezember 2004, 11-17 Uhr in Berlin
ver.di Bundesverwaltung 10179 Berlin Paula-Thiede-Ufer 10

 

Die Redebeiträge zur Tagung.

Impulsreferat:

Karin Alleweldt
DGB Bundesvorstand
Abteilung für internationale und
europäische Gewerkschaftspolitik
Berlin, 10. Dezember 2004


Auswirkungen auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Anrede,

Welche Auswirkungen hat die EU-Dienstleistungsrichtlinie auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer? Eine Antwort auf diese Frage kann entweder sehr einfach oder etwas komplexer ausfallen.

Die einfache Variante:

Die Herstellung eines Binnenmarkts bedeutet Beseitigung von Hemmnissen, der Binnenmarkt bringt Wirtschaftswachstum, Wirtschaftswachstum bringt Arbeitsplätze, die Binnenmarktstrategie beantwortet keine sozialen Fragen und berührt diese auch möglichst nicht. Fazit: die Auswirkungen auf die Arbeitnehmer sind kaum schlechter als vorher und vielleicht besser für manche.

Dies ist die Antwort der Kommission, deren Richtlinienvorschlag wesentlich aus der Perspektive EU-weit agierender Dienstleistungsunternehmen entworfen wurde, der soziale Auswirkungen ausklammert, bestenfalls theoretisch hochrechnet; der selbstverständlich die schwierigsten Bereiche herausnimmt – wie etwa die grenzüberschreitende Arbeitnehmer-Entsendung – sich aber ansonsten für „nicht zuständig“ erklärt.

Die komplexere Variante geht von der sozialen Wirklichkeit aus:

in den verschiedenen Dienstleistungssektoren, in Deutschland und den einzelnen Mitgliedstaaten und auf Basis der sozialen Regelungen, die uns in der EU zur Verfügung stehen und schließlich, von der sozialen Wirkung, die von grenzüberschreitenden Dienstleistungen selbst ausgelöst wird.

Wir haben im DGB zusammen mit allen beteiligten Gewerkschaften an der zweiten Variante gearbeitet und sind zu dem Schluss gekommen, dass am Ende nicht nur eine andere – sozial ausgewogenere Lösung steht, sondern auch ein besseres Konzept für einen gemeinsamen Dienstleistungsbinnenmarkt.

Wie sehen die „Eckpfeiler“ unserer gewerkschaftlichen Analyse aus?


I.

Dienstleistungsfreiheit bezeichnet in der EU alles, was nicht unter die ersten drei „Freiheiten des Binnenmarktes“ fällt, faktisch sind das sehr unterschiedliche Dienstleistungen und auch die verschiedenen Traditionen in der öffentlichen Daseinsvorsorge in den Mitgliedstaaten werden nicht reflektiert. Die Kommission setzt eine willkürliche Abgrenzung im Anwendungsbereich ihrer Richtlinie und konterkariert alle bisherigen Forderungen für eine qualitative Rahmensetzung für öffentliche Dienste, die wir vor allem von Seiten der Gewerkschaften erhoben haben. Ein wesentlicher Schritt, die sozialen Auswirkungen einer Dienstleistungs-richtlinie positiv zu beeinflussen ist eine differenzierte Herangehensweise im Umgang mit den verschiedenen Dienstleistungsbereichen. Hierzu gibt es zahlreiche Vorarbeiten, auf die man aufbauen kann.

II.

Dienstleistungsmärkte funktionieren nicht wie Warenmärkte. Grenzüberschreitende Dienstleistungen werden überwiegend von Menschen erbracht, die außerhalb ihres Landes arbeiten und die auf ihre Rechte nicht verzichten wollen. Auf Dauer können davon die Bedingungen am Arbeitsort nicht unberührt bleiben. Die sozialen Wirkungen grenzüberschreitender Dienstleistungen sind von einer „Binnenmarktstrategie“ nicht zu trennen, sie müssen vielmehr politisch gestaltet werden.


III.

Die sozialen EU-Regelungen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen schützen, sind höchst defizitär. Bei der Arbeitnehmer-Entsendung nach Deutschland sind zwingende Mindestbedingungen nur für den Bausektor geregelt, es gibt Defizite bei der Leiharbeit und wesentliche Fragen hinsichtlich der Geltung des kollektiven Arbeitsrechts und des Zugangs zur betrieblichen Interessenvertretung am Arbeitsort sind unbeantwortet. Der Vorschlag der Kommission eröffnet neue Möglichkeiten einer längerfristigen Entsendung, die diese Konfliktlinien verschärfen. Es nützt nichts, wenn die EU-Entsenderichtlinie ausgenommen ist. Man zementiert damit einen Zustand, der jetzt schon nicht ausreichend ist und verschlechtert die Bedingungen, die nicht von der Entsenderichtlinie geschützt sind. Wir brauchen grundsätzlich tragfähige soziale Standards für die Zukunft und ein paar ausgenommene Bereiche sind wenig mehr als ein Feigenblatt.


IV.

Das Herkunftslandprinzip, d.h. die wechselseitige Anerkennung nationaler Regelungen, auf dem die Kommission zentral aufbaut, hat als Instrument der Binnenmarktstrategie seine Berechtigung, soweit es vertragskonform angewendet wird und eine Verständigung auf eine Mindestharmonisierung vorangeht. So, wie man es im vorliegenden Fall angewendet sehen will, verabschiedet man sich von einer Harmonisierung und damit auch tendenziell von den sozialen Zielen der EU, die von einer Weiterentwicklung gemeinsamer Standards nach oben ausgehen. Die isolierte Sichtweise zeigt sich nicht zuletzt an der mangelnden Folgenabschätzung. Im Grunde müssen wir bis heute über die möglichen Auswirkungen auf die Lage der Beschäftigten im Dienstleistungssektor spekulieren. Nehmen wir das Ziel der EU, mehr und bessere Arbeitsplätze zu schaffen (Verfassung, Lissabon-Strategie), so bleibt die Frage völlig unbeantwortet, wie sich die DL-RL konkret auswirkt und welche Maßnahmen gegebenenfalls negative Wirkungen auffangen sollen.


V.

Ein ähnlicher Widerspruch ergibt sich in Bezug auf die Weiterentwicklung von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Teilweise in EU-Richtlinien geregelt, wird er zwar in schon bekannter Weise „ausgenommen“, aber wieder schreibt man den heutigen Status quo fest. Neue Regelungen müssten auf neu entstandenen Problemen basieren, heißt es. Dies aber widerspricht dem EU-Auftrag, einen höheren Arbeitsschutz fortlaufend anzustreben. Was nicht EU-weit geregelt wird, soll nach dem Recht des Herkunftslandes gelten. Wer ist in der Lage, diese Vielfalt unterschiedlicher Rechtsordnungen vor Ort zu kontrollieren? Was heißt das für unsere Tradition der Berufsgenossenschaften? Wer haftet genau im Falle eines Arbeitsunfalls?


VI.

Die Kontrollen am Arbeitsort sind im Vorschlag der Kommission einer umfassenden Revision unterworfen. Mit dem Ziel, den Verwaltungsaufwand zu minimieren, unterschätzt die Kommission, auf welche Weise sie illegalen Praktiken neuen Raum eröffnet und übersieht auch, dass die Leidtragenden vor allem die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind, insbesondere betrifft dies Drittstaatsangehörige. Die variable Auslegung des Niederlassungsortes eines Dienstleistungsunternehmens lädt zudem dazu ein, die Kontrollierbarkeit am Arbeitsort ad absurdum führen zu können. Das schnelle Einschreiten der Behörden bei „Gefahr im Verzug“ wird in bürokratischen Verfahren, festgelegt in der DL-RL, im Keim erstickt.


Fazit:

Worin liegt der Sinn einer Rahmenregelung zur Fortentwicklung eines gemeinsamen Dienstleistungsbinnenmarktes aus Sicht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer? Wäre es nicht einfacher, schlicht NEIN zu sagen?

Ich bin der Überzeugung, das hilft uns nicht – oder zumindest nicht lange – weiter. Eine in gewerkschaftlichem Sinne positive Rahmenregelung für den Dienstleistungsbinnenmarkt ist sinnvoll:

> Weil die Probleme die beschrieben wurden, nach wie vor bestehen;

> Weil der Dienstleistungsbinnenmarkt längst existiert - mit all seiner Unzulänglichkeit - und der Europäische Gerichtshof in seinen Urteilen nahezu ungetrübt der Logik des Wettbewerbsrechts folgt;

> Weil die europäische Integration auch unseren eigenen Zielen nützt und mehr Beschäftigung in einem gemeinsamen Binnenmarkt gefördert werden kann;

> Weil bürokratische schwerfällige Verfahren keinem nützen, aber viele behindern;

> Weil wir – vor dem Hintergrund des ehrgeizigen Ansatzes der EU-Kommission - auch weitreichende eigene Vorstellungen erarbeitet haben, die es wert sind umgesetzt zu werden und die verhindern, dass wir scheibchenweise und jährlich neu zu einzelnen Deregulierungsvorschlägen unsere bescheidenen Änderungswünsche vortragen.

> Schließlich, weil wir in der intensiven Debatte um diesen Richtlinien-Vorschlag auch ein ganze Reihe von Verbündeten gefunden haben und in der eigenen Mitgliedschaft das Interesse deutlich wächst, ein Wörtchen mitzureden und Europa mitzugestalten. Nun kann man von hoher politischer Warte aus entscheiden, dagegenzuhalten. Ich persönlich glaube, verpasst man eine Chance, die Chance, Europa „von unten“ her funktionsfähig zu machen. Dafür muss man uns zuhören und mitgestalten lassen. Dann kann man auch die Einsicht in Veränderungen abverlangen und wird zum Schluss mit einem wesentlich praxistauglicheren Konzept an die Umsetzung gehen.

 

 

 
   

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