| Die
Redebeiträge zur Tagung.
Impulsreferat:
Karin Alleweldt
DGB Bundesvorstand
Abteilung für internationale und
europäische Gewerkschaftspolitik
Berlin, 10. Dezember 2004
Auswirkungen auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Anrede,
Welche Auswirkungen hat die EU-Dienstleistungsrichtlinie
auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer? Eine Antwort auf diese Frage
kann entweder sehr einfach oder etwas komplexer ausfallen.
Die einfache Variante:
Die Herstellung eines Binnenmarkts bedeutet Beseitigung
von Hemmnissen, der Binnenmarkt bringt Wirtschaftswachstum, Wirtschaftswachstum
bringt Arbeitsplätze, die Binnenmarktstrategie beantwortet keine
sozialen Fragen und berührt diese auch möglichst nicht. Fazit:
die Auswirkungen auf die Arbeitnehmer sind kaum schlechter als vorher
und vielleicht besser für manche.
Dies ist die Antwort der Kommission, deren Richtlinienvorschlag
wesentlich aus der Perspektive EU-weit agierender Dienstleistungsunternehmen
entworfen wurde, der soziale Auswirkungen ausklammert, bestenfalls theoretisch
hochrechnet; der selbstverständlich die schwierigsten Bereiche herausnimmt
– wie etwa die grenzüberschreitende Arbeitnehmer-Entsendung
– sich aber ansonsten für „nicht zuständig“
erklärt.
Die komplexere Variante geht von der sozialen Wirklichkeit
aus:
in den verschiedenen Dienstleistungssektoren, in Deutschland
und den einzelnen Mitgliedstaaten und auf Basis der sozialen Regelungen,
die uns in der EU zur Verfügung stehen und schließlich, von
der sozialen Wirkung, die von grenzüberschreitenden Dienstleistungen
selbst ausgelöst wird.
Wir haben im DGB zusammen mit allen beteiligten Gewerkschaften
an der zweiten Variante gearbeitet und sind zu dem Schluss gekommen, dass
am Ende nicht nur eine andere – sozial ausgewogenere Lösung
steht, sondern auch ein besseres Konzept für einen gemeinsamen Dienstleistungsbinnenmarkt.
Wie sehen die „Eckpfeiler“ unserer gewerkschaftlichen
Analyse aus?
I.
Dienstleistungsfreiheit bezeichnet in der EU alles, was
nicht unter die ersten drei „Freiheiten des Binnenmarktes“
fällt, faktisch sind das sehr unterschiedliche Dienstleistungen und
auch die verschiedenen Traditionen in der öffentlichen Daseinsvorsorge
in den Mitgliedstaaten werden nicht reflektiert. Die Kommission setzt
eine willkürliche Abgrenzung im Anwendungsbereich ihrer Richtlinie
und konterkariert alle bisherigen Forderungen für eine qualitative
Rahmensetzung für öffentliche Dienste, die wir vor allem von
Seiten der Gewerkschaften erhoben haben. Ein wesentlicher Schritt, die
sozialen Auswirkungen einer Dienstleistungs-richtlinie positiv zu beeinflussen
ist eine differenzierte Herangehensweise im Umgang mit den verschiedenen
Dienstleistungsbereichen. Hierzu gibt es zahlreiche Vorarbeiten, auf die
man aufbauen kann.
II.
Dienstleistungsmärkte funktionieren nicht wie Warenmärkte.
Grenzüberschreitende Dienstleistungen werden überwiegend von
Menschen erbracht, die außerhalb ihres Landes arbeiten und die auf
ihre Rechte nicht verzichten wollen. Auf Dauer können davon die Bedingungen
am Arbeitsort nicht unberührt bleiben. Die sozialen Wirkungen grenzüberschreitender
Dienstleistungen sind von einer „Binnenmarktstrategie“ nicht
zu trennen, sie müssen vielmehr politisch gestaltet werden.
III.
Die sozialen EU-Regelungen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen schützen, sind höchst
defizitär. Bei der Arbeitnehmer-Entsendung nach Deutschland sind
zwingende Mindestbedingungen nur für den Bausektor geregelt, es gibt
Defizite bei der Leiharbeit und wesentliche Fragen hinsichtlich der Geltung
des kollektiven Arbeitsrechts und des Zugangs zur betrieblichen Interessenvertretung
am Arbeitsort sind unbeantwortet. Der Vorschlag der Kommission eröffnet
neue Möglichkeiten einer längerfristigen Entsendung, die diese
Konfliktlinien verschärfen. Es nützt nichts, wenn die EU-Entsenderichtlinie
ausgenommen ist. Man zementiert damit einen Zustand, der jetzt schon nicht
ausreichend ist und verschlechtert die Bedingungen, die nicht von der
Entsenderichtlinie geschützt sind. Wir brauchen grundsätzlich
tragfähige soziale Standards für die Zukunft und ein paar ausgenommene
Bereiche sind wenig mehr als ein Feigenblatt.
IV.
Das Herkunftslandprinzip, d.h. die wechselseitige Anerkennung
nationaler Regelungen, auf dem die Kommission zentral aufbaut, hat als
Instrument der Binnenmarktstrategie seine Berechtigung, soweit es vertragskonform
angewendet wird und eine Verständigung auf eine Mindestharmonisierung
vorangeht. So, wie man es im vorliegenden Fall angewendet sehen will,
verabschiedet man sich von einer Harmonisierung und damit auch tendenziell
von den sozialen Zielen der EU, die von einer Weiterentwicklung gemeinsamer
Standards nach oben ausgehen. Die isolierte Sichtweise zeigt sich nicht
zuletzt an der mangelnden Folgenabschätzung. Im Grunde müssen
wir bis heute über die möglichen Auswirkungen auf die Lage der
Beschäftigten im Dienstleistungssektor spekulieren. Nehmen wir das
Ziel der EU, mehr und bessere Arbeitsplätze zu schaffen (Verfassung,
Lissabon-Strategie), so bleibt die Frage völlig unbeantwortet, wie
sich die DL-RL konkret auswirkt und welche Maßnahmen gegebenenfalls
negative Wirkungen auffangen sollen.
V.
Ein ähnlicher Widerspruch ergibt sich in Bezug auf
die Weiterentwicklung von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.
Teilweise in EU-Richtlinien geregelt, wird er zwar in schon bekannter
Weise „ausgenommen“, aber wieder schreibt man den heutigen
Status quo fest. Neue Regelungen müssten auf neu entstandenen Problemen
basieren, heißt es. Dies aber widerspricht dem EU-Auftrag, einen
höheren Arbeitsschutz fortlaufend anzustreben. Was nicht EU-weit
geregelt wird, soll nach dem Recht des Herkunftslandes gelten. Wer ist
in der Lage, diese Vielfalt unterschiedlicher Rechtsordnungen vor Ort
zu kontrollieren? Was heißt das für unsere Tradition der Berufsgenossenschaften?
Wer haftet genau im Falle eines Arbeitsunfalls?
VI.
Die Kontrollen am Arbeitsort sind im Vorschlag der Kommission
einer umfassenden Revision unterworfen. Mit dem Ziel, den Verwaltungsaufwand
zu minimieren, unterschätzt die Kommission, auf welche Weise sie
illegalen Praktiken neuen Raum eröffnet und übersieht auch,
dass die Leidtragenden vor allem die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
sind, insbesondere betrifft dies Drittstaatsangehörige. Die variable
Auslegung des Niederlassungsortes eines Dienstleistungsunternehmens lädt
zudem dazu ein, die Kontrollierbarkeit am Arbeitsort ad absurdum führen
zu können. Das schnelle Einschreiten der Behörden bei „Gefahr
im Verzug“ wird in bürokratischen Verfahren, festgelegt in
der DL-RL, im Keim erstickt.
Fazit:
Worin liegt der Sinn einer Rahmenregelung zur Fortentwicklung
eines gemeinsamen Dienstleistungsbinnenmarktes aus Sicht der Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer? Wäre es nicht einfacher, schlicht NEIN zu sagen?
Ich bin der Überzeugung, das hilft uns nicht –
oder zumindest nicht lange – weiter. Eine in gewerkschaftlichem
Sinne positive Rahmenregelung für den Dienstleistungsbinnenmarkt
ist sinnvoll:
> Weil die Probleme die beschrieben wurden, nach wie
vor bestehen;
> Weil der Dienstleistungsbinnenmarkt längst existiert
- mit all seiner Unzulänglichkeit - und der Europäische Gerichtshof
in seinen Urteilen nahezu ungetrübt der Logik des Wettbewerbsrechts
folgt;
> Weil die europäische Integration auch unseren
eigenen Zielen nützt und mehr Beschäftigung in einem gemeinsamen
Binnenmarkt gefördert werden kann;
> Weil bürokratische schwerfällige Verfahren
keinem nützen, aber viele behindern;
> Weil wir – vor dem Hintergrund des ehrgeizigen
Ansatzes der EU-Kommission - auch weitreichende eigene Vorstellungen erarbeitet
haben, die es wert sind umgesetzt zu werden und die verhindern, dass wir
scheibchenweise und jährlich neu zu einzelnen Deregulierungsvorschlägen
unsere bescheidenen Änderungswünsche vortragen.
> Schließlich, weil wir in der intensiven Debatte
um diesen Richtlinien-Vorschlag auch ein ganze Reihe von Verbündeten
gefunden haben und in der eigenen Mitgliedschaft das Interesse deutlich
wächst, ein Wörtchen mitzureden und Europa mitzugestalten. Nun
kann man von hoher politischer Warte aus entscheiden, dagegenzuhalten.
Ich persönlich glaube, verpasst man eine Chance, die Chance, Europa
„von unten“ her funktionsfähig zu machen. Dafür
muss man uns zuhören und mitgestalten lassen. Dann kann man auch
die Einsicht in Veränderungen abverlangen und wird zum Schluss mit
einem wesentlich praxistauglicheren Konzept an die Umsetzung gehen.
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